Alternative Betreuung – BGHM-Unternehmerfortbildung
Zielgruppe |
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Die Fortbildung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte von Unternehmen der Holzbranche, speziell von Tischler- und Schreinerbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die die Qualifikation zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben. |
Ziele |
Betriebliche Prozesse und Tätigkeiten unterliegen einem ständigen Wandel, der auch mit veränderten Gefährdungen und Belastungen für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie ihre Beschäftigten einhergeht. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig an Veränderungen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen zu allgemeinen Gefährdungen und Belastungen und verbessern so aktiv den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Teilnehmende erfüllen die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung (im Abstand von höchstens fünf Jahren). |
Inhalt |
Unternehmerinnen und Unternehmer in der Alternativen Betreuung erhalten in diesem Seminar wertvolle Impulse und Hilfestellungen, ihre Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sowie ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und umzusetzen. • Vorstellung / Einführung in das Seminar • Erfahrungsaustausch • Gefährdungsbeurteilung: Grundlagen und Wiederholung / Neue Dokumente und Begriffe / Online-Tools • Gefährdungen, Einwirkungen und Belastungen branchenbezogen oder branchenübergreifend ermitteln, beurteilen sowie wirksame Maßnahmen ableiten • Organisation des Arbeitsschutzes • Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände |
Leitung |
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen |
Teilnehmerzahl |
Keine Angaben zur minimalen oder maximalen Personenanzahl |
Dauer |
1 Tag |
Ort |
44137 Dortmund |
Termininfo |
17. November 2026 |
Uhrzeit |
08:45 - 16:00 Uhr |
Seminarnummer |
26NW 0101g |
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.) |
Anmerkungen |
Teilnahmegebühren und ggfs. Reisekosten werden von der BGHM getragen. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmerinnen und Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. |
Anmeldung |